Ein erster Kontrollbesuch beim Kieferorthopäden sollte im Alter zwischen 7 und 8 Jahren erfolgen. Nur bei frühzeitiger Abklärung können Fehlentwicklungen der Zähne und des Kiefers verhindert bzw. rechtzeitig behoben werden. Die Notwendigkeit erklärt sich in der Gefahr, dass eine Fehlentwicklung nicht nur die Kaufunktion erheblich beeinträchtigen, sondern auch der Auslöser für diverse später auftretende Krankheitsbilder sein kann.

Die im Kindesalter besonders günstige Gewebereaktion und –umformbereitschaft können für die kieferorthopädische Behandlung optimal genutzt werden. Die Dauer der aktiven Therapie und der anschließenden Retention kann dadurch so kurz wie möglich gehalten werden.